In der Schweiz ist die Unfallversicherung (Unfalldeckung) eng mit der obligatorischen Krankenversicherung verbunden. Ob sie automatisch besteht, hängt davon ab, ob man mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet.
Zusammenhang zwischen Grund- und Unfallversicherung
- Bei mehr als 8 Stunden Arbeit pro Woche
- Automatischer Schutz über den Arbeitgeber durch die obligatorische Unfallversicherung (UVG).
- Deckung von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen.
- Übernahme von Rehabilitation und Taggeldleistungen.
- Man kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschließen lassen – dadurch sinkt die Prämie.
- Bei weniger als 8 Stunden oder ohne Erwerbstätigkeit
- Die Grundversicherung muss die Unfalldeckung enthalten.
- Dies kostet einige Franken pro Monat zusätzlich, bietet aber vollen Schutz bei Unfällen.
Leistungen der Grundversicherung bei Unfällen
- Gleiche Leistungen wie bei Krankheit: Arztbesuche, Spitalaufenthalt, Medikamente, Physiotherapie.
- Behandlung in einem Vertragsspital im Kanton.
- Franchise und Selbstbehalt gelten (anders als bei der UVG-Arbeitsversicherung, wo es keine gibt).
Wichtige Hinweise
- Auf der Versicherungskarte überprüfen, ob die Unfalldeckung enthalten ist.
- Ohne Arbeitgeberdeckung und ohne aktivierte Unfalloption muss man Behandlungskosten selbst tragen.
- Nach Ende des Arbeitsverhältnisses gilt die Arbeitgeber-Unfallversicherung noch 31 Tage (Nachdeckung).
- Anschließend gibt es zwei Optionen:
- Abredeversicherung beim bisherigen Versicherer für bis zu 6 Monate, oder
- Aktivierung der Unfalldeckung in der Grundversicherung.
Fazit
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz Pflicht, aber nicht immer automatisch enthalten. Für Erwerbstätige übernimmt der Arbeitgeber, für andere muss sie in der Grundversicherung integriert sein. Ein fehlender Schutz kann hohe Kosten verursachen.