Die Schwangerschaftsleistungen sind in der Schweiz durch die obligatorische Grundversicherung sehr gut geregelt und weitgehend vollständig gedeckt. Ziel ist es, dass notwendige Untersuchungen und die Geburt keine finanzielle Belastung darstellen.
Was deckt die Grundversicherung in der Schwangerschaft?
1. Routinevorsorge
- 7 gynäkologische Standarduntersuchungen.
- Bei Risikoschwangerschaft sind zusätzliche Untersuchungen gedeckt.
2. Ultraschalluntersuchungen
- 3 vollständig gedeckte Ultraschalle:
- 11.–14. Woche (inkl. kombinierter Test)
- 20.–23. Woche (detaillierte Morphologie)
- 30.–34. Woche (Wachstumskontrolle)
- Bei Risikofaktoren sind zusätzliche Ultraschalle ebenfalls gedeckt.
3. Laboruntersuchungen
- Blutuntersuchungen (Blutbild, Infektionen, Blutgruppe).
- Urinanalysen.
- Glukosetest (bei Indikation).
- Anti-D-Prophylaxe bei Rhesus-Inkompatibilität.
4. Geburt und Spitalaufenthalt
- Kostenübernahme bei Geburt im Vertragsspital des Kantons.
- Komplikationen oder Kaiserschnitt sind voll gedeckt.
- Hausgeburt oder Geburtshaus ebenfalls gedeckt, sofern bewilligt.
5. Nachgeburtsbetreuung
- Hausbesuche/Stillberatung: Bis zu 3 Besuche, bei Komplikationen mehr.
- Kontrolluntersuchung 6 Wochen nach der Geburt.
Finanzielle Aspekte
- Ab der 13. Woche keine Franchise und kein Selbstbehalt für diese Leistungen.
- Untersuchungen vor der 13. Woche unterliegen der normalen Kostenbeteiligung.
Weitere Hinweise
- Geburtsvorbereitungskurs: Bis 150 CHF durch die Kasse gedeckt.
- Stillberatung: Über die 3 Besuche hinaus gewähren manche Kassen zusätzliche Unterstützung (Zusatzversicherung).
- Vitamine, Nahrungsergänzung: In der Regel Eigenleistung (nicht durch KVG gedeckt).
Fazit: Die Grundversicherung deckt die Schwangerschaft und Geburt weitgehend vollständig ab, sodass Schwangere sowohl medizinisch als auch finanziell gut abgesichert sind.