Unter "Prämienverbilligung" versteht man eine staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz. Sie soll die Belastung für Personen mit geringem Einkommen verringern.
Wesentliche Punkte
- Der Kanton übernimmt einen Teil der monatlichen Krankenkassenprämie.
- Die Zahlung erfolgt direkt an die Krankenkasse.
- Die Versicherten zahlen dadurch weniger Prämien.
- Die Höhe ist einkommens- und vermögensabhängig und wird jährlich neu festgelegt.
Wer hat Anspruch?
- Einkommensschwache Familien und Einzelpersonen.
- Familien mit nur einem Erwerbstätigen und mehreren unterhaltsberechtigten Personen.
Wichtige Hinweise
- Der Antrag wird in der Regel bei der Wohngemeinde eingereicht.
- Je nach Kanton erfolgt die Gewährung automatisch oder auf Gesuch hin.
- Die Vergünstigung wird nicht von der Krankenkasse, sondern vom Staat finanziert.
Die Prämienverbilligung ist eine wichtige Unterstützung für alle, deren Krankenkassenprämien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.