Das Schweizer Gesundheitssystem basiert auf der obligatorischen Krankenversicherung, der sog. Grundversicherung oder Krankenkasse. Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss einer Kasse beitreten, um die Grundversorgung sicherzustellen.
Für wen obligatorisch?
- Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Ausländer mit Wohnsitzbewilligung, die in der Schweiz leben.
- Kinder und Neugeborene – Eltern müssen separat eine Versicherung abschließen.
- Rentner und Studierende – keine Altersbefreiung.
Ausnahmen:
- Grenzgänger, die in einem EU/EFTA-Land arbeiten und dort versichert bleiben.
- Diplomaten und Angestellte internationaler Organisationen mit Sonderstatus.
Wann abschließen?
- Neuzuzügler: Innerhalb von 3 Monaten.
- Neugeborene: Innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt.
Wichtig: Nicht auf die Aufenthaltsbewilligung warten – bei Fristversäumnis weist der Kanton eine (meist teure) Kasse zu, Beiträge müssen rückwirkend ab Zuzugsdatum bezahlt werden.
Warum obligatorisch?
- Sichert den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung.
- Schützt vor hohen Gesundheitskosten.
- Schafft ein Solidaritätssystem, das Risiken unter der Bevölkerung ausgleicht.
Fazit: Die obligatorische Grundversicherung gilt für alle Einwohner der Schweiz und stellt sicher, dass medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung für alle gewährleistet sind.