Krankenkasse Kündigungsfristen und Regeln

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Wann und wie kann man die Grund- und Zusatzversicherung in der Schweiz kündigen? Hier die Fristen und Regeln.

In der Schweiz ist die Kündigung der Krankenversicherung an feste Fristen gebunden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung.

Grundversicherung (KVG)

Die Grundversicherung ist im KVG / LAMal geregelt, daher gelten bei allen Kassen die gleichen Bedingungen.

Kündigungstermine
  • Einmal pro Jahr kündbar – in der Regel per 1. Januar.
  • Frist: Kündigung muss bis 30. November bei der alten Kasse eingehen.
  • Spezialfall: Bei Franchise 300 CHF und Standardmodell zusätzlich Kündigung zum 31. März, Frist 30. Juni.

Hinweis: Wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, weist der Kanton automatisch eine Kasse zu – man bleibt nie unversichert.

Modell- und Franchisewechsel
  • Franchise und Modell (Standard, Hausarzt, Telmed, HMO) können jeweils auf den 1. Januar geändert werden.
  • Die Mitteilung muss ebenfalls bis zum 30. November erfolgen.
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung
  • Bei Prämienerhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht.
  • Frist: Innerhalb von 1 Monat nach Mitteilung – auch wenn dies nach dem 30. November liegt.

Zusatzversicherung (VVG)

Die Zusatzversicherung unterliegt dem VVG (Privatrecht), daher sind die Bedingungen vertraglich geregelt.

Typische Kündigungsfristen
  • In der Regel 3 Monate Kündigungsfrist auf Ende Jahr.
  • Beispiel: Bei 3-Monats Frist muss die Kündigung spätestens am 30. September eingehen.

Wichtig:

  • Die Kasse prüft bei Neuabschluss einer Zusatzversicherung die Risiken – Ablehnung oder Ausschlüsse sind möglich.
  • Daher immer zuerst neue Zusatzversicherung abschließen und erst nach Annahme die alte kündigen.

Wer die Kündigungsregeln kennt, vermeidet Lücken in der Versicherung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich fachkundige Beratung.